Allgemeine Geschäftsbedingungen


AGB zur Website-Erstellung

§ 1 – Allgemeines

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge zur Website-Erstellung mit Activid Media Philipp Schlickmann, Zwickauer Straße 33, 40627 Düsseldorf, im Folgenden „Activid Media“.

(2) Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, Activid Media stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 – Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand der zwischen Activid Media und dem Kunden geschlossenen Verträge ist die Erstellung der für den Internetauftritt des Kunden erforderlichen Website sowie die Einräumung der Nutzungsrechte an dieser Website.

§ 3 – Entwicklung eines Prototypen

(1) Nach Auftragserteilung durch den Kunden erarbeitet Activid Media einen Prototyp der Website. Dieser Prototyp hat den geplanten Seitenaufbau (Optik und inhaltliche Elemente), die Struktur und die Navigation der einzelnen Unterseiten sowie ihre Verknüpfung untereinander anzudeuten. Konkretere Inhalte können mit Blindtext und Platzhaltern angedeutet werden.

(2) Nach Fertigstellung des Prototypen stellt Activid Media dem Kunden Zugangsdaten zur Verfügung, mit denen der Kunde den Prototypen ansehen kann.

(3) Der Kunde hat den Prototypen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Zugangsdaten gegenüber Activid Media freizugeben. Erfolgt keine Freigabe und fehlt es an einer Ablehnung bestimmter Merkmale des Prototyps, so kann Activid Media nach Ablauf der zwei Wochen Frist auf der Basis des nicht gerügten Konzepts mit der Erstellung der Website fortfahren. Lehnt der Kunde den Prototypen von Activid Media in jeweils wesentlich geänderter, den Wünschen des Kunden Rechnung tragender Version mehr als dreimal ab, so hat Activid Media das Recht, den Vertrag zu beenden und die für die bisherige Entwicklungsphase anteilig vereinbarte bzw. eine angemessene anteilige Vergütung zu verlangen.

(4) Sofern der Kunde im Rahmen der von ihm umzusetzenden Wünsche bereits fertige Inhalte zur Verfügung stellt, dazu gehören etwa Texte, Fotografien, Grafiken und Tabellen, ist Activid Media nicht verpflichtet, diese Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der Erstellung der Website verfolgten Zweck zu erreichen.

§ 4 – Erstellung der Website

(1) Nach Freigabe des Prototypen durch den Kunden oder dem rügelosen Verstreichen der Zwei-Wochen-Frist gemäß § 3 Abs. 3 erstellt Activid Media die Website entsprechend dem Konzept durch Programmierung des HTML-SHTML, XML-, ASP-, PHP- oder sonstigen Codes auf Basis von Wordpress (Open-Source-System) einer jeden einzelnen Unterseite durch Einbindung der vereinbarten Elemente in die Codes der Websites und durch Verknüpfung der einzelnen Unterseiten untereinander gemäß der vorgesehenen Struktur. Dabei sind die gegebenenfalls vom Kunden übergebenen bereitgestellten Inhalte in die Website und Unterseiten aufzunehmen.

(2) Activid Media hat die programmierte Website für alle gängigen Browserarten zu optimieren. Für mobile Endgeräte ist die Website wie folgt zu optimieren, falls nicht anderes vereinbart: Bildschirmbreite 1920 bis 320 Pixel

Die erstellten Seiten haben bei Verwendung der Browserversion, für die sie optimiert wurden, fehlerfrei und ohne Beeinträchtigung der Seitenoptik abrufbar zu sein. Hyperlinks, die auf Unterseiten innerhalb der erstellten Website verweisen, müssen einwandfrei funktionieren. Für sonstige Hyperlinks ist eine Funktionskontrolle im Zeitpunkt ihrer Anlage vorzunehmen. Benötigte Browser-Plug-Ins müssen entweder in der Browserversion, für die die Seite optimiert wurde, standardmäßig enthalten sein oder durch Anklicken von nicht mehr als zwei weiteren Links herunterladbar gemacht werden.

(3) Activid Media wird die Website so programmieren, dass die Website und die dazugehörigen Unterseiten ein Antwortzeitverhalten aufweisen, das bei vergleichbarer Internet-Anbindung und technischer Ausstattung der vom Endnutzer zum Aufruf der Seiten eingesetzten Hard- und Software dem Antwortzeitverhalten anderer Websites mit vergleichbaren Inhalten und vergleichbarem Umfang entspricht.

§ 5 – Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde wird hinsichtlich seiner Konzeptwünsche und –umsetzung eng mit Activid Media zusammenarbeiten. Sofern eine Mitwirkung des Kunden bei einzelnen Punkten erforderlich ist, wird Activid Media dem Kunden dies anzeigen. Der Kunde ist dann verpflichtet, innerhalb von drei Wochen nach Anzeige durch Activid Media die benötigten Informationen zu übermitteln.

(2) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so kann Activid Media den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, es sei denn, der Kunde hat die Gründe hierfür nicht zu vertreten.

(3) Für die Beschaffung und Rechteerwerb an den beigestellten Inhalten ist allein der Kunde verantwortlich. Insbesondere ist der Kunde dafür verantwortlich, dass beigestellte Inhalte in rechtlicher oder sonstiger Hinsicht richtig und inhaltlich zutreffend sind. Nach Vereinbarung kann Activid Media es für den Kunden übernehmen, in dessen Auftrag Archivmaterial im Form von Bildern oder Filmen (sog. Stock-Footage) oder Texte zu erwerben. Sofern Activid Media für den Kunden Texte mit rechtlichem Inhalt beschafft, legt Activid Media dem Kunden diese vor. Der Kunde hat diese Texte innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt gegenüber Activid Media freizugeben oder entsprechend geändert zu übergeben.

§ 6 - Abnahme

(1) Nach Fertigstellung der Website beginnt eine zweiwöchige Testphase. Activid Media stellt dem Kunden Zugangsdaten zur Verfügung, mit denen der Kunde die Website ansehen kann und Zugriff auf die von Activid Media erstellte Website zu Testzwecken hat. Dabei kann es sich auch um die gleichen Zugangsdaten gemäß § Abs. 3 handeln. Die Website ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht frei zugänglich.

(2) Der Kunde wird während der Testphase auftretende Fehler anzeigen. Activid Media steht dem Kunden während der Testphase zur Verfügung, um gerügte Mängel der Website unverzüglich im Rahmen gewöhnlicher Arbeitszeiten zu untersuchen und zu beheben.

(3) Sollten noch während der Testphase Fehler der Website auftreten und zeigt der Kunde diese Fehler an, so verlängert sich die Testphase bis zur Behebung des Fehlers um eine sich daran anschließende angemessene Prüfungsfrist.

(4) Treten während der Testphase keine wesentlichen Fehler auf oder werden Activid Media keine wesentlichen Fehler angezeigt, so ist der Kunde unmittelbar nach Ablauf der Testphase verpflichtet, eine schriftliche Erklärung abzugeben, dass die fertiggestellte Website in vertragsgemäßem Zustand abgenommen wird.

§ 7 – Nutzungsrechte und Namensnennung

(1) Activid Media räumt dem Kunden das ausschließliche und unbeschränkte Recht ein, die von Activid Media für den Kunden erstellte Website einschließlich der dazugehörenden Unterlagen sowie des Quellcodes in sämtlichen bei Vertragsschluss bekannten und unbekannten Nutzungsarten zu nutzen, insbesondere diese in allen Medien zu vervielfältigen und zu verbreiten sowie Dritten Sublizenzen zur Verwendung der Website jedweden Umfangs einzuräumen. Diese Rechtegewährung umfasst sämtliche urheber- und leistungsschutzrechtliche Nutzungsrechte an der Website ab deren jeweiliger Entstehung, insbesondere auch sämtliche Rechte an der von Activid Media geschaffenen Benutzeroberfläche, das Online- und Internetrecht sowie das Recht zur Verfügungstellung auf Abruf.

(2) Activid Media ist berechtigt, einen Eintrag im Impressum vorzunehmen, wonach Activid Media als Urheber der Website genannt wird. Auf Wunsch des Kunden hat Activid Media gegen eine vom Kunden zu entrichtende Gebühr von 100,00 € auf die Nennung zu verzichten bzw. diese zu entfernen.

(3) Activid Media ist berechtigt, die vertragsgegenständliche Website jederzeit zur Demonstrationszwecken oder als Referenz für seine Arbeit zu benutzen. Zu diesem Zwecke kann er unter anderem Vervielfältigungen einzelner Teile der Website (z. B. Thumbnails), insbesondere der Startseite, herstellen, die Website öffentlich zeigen, ausstellen, vorführen, senden oder auf sonstige Weise verwerten. Er muss hierbei jedoch stets auf die Rechte des Kunden Rücksicht nehmen, auf diesen an der üblichen Stelle hinweisen und diesen nennen. Das Recht erstreckt sich auf die vertragsgegenständliche Website in der von Activid Media abgelieferten Version sowie auf spätere Versionen, sofern der ursprüngliche Gestaltungsgehalt gegenüber den Veränderungen nicht völlig in den Hintergrund getreten ist. Bei der Nutzung nicht mehr vom Kunden genutzter Versionen der Website ist auf die berechtigten Interessen des Kunden (z. B. an einer Entfernung rechtswidriger, anstößiger oder veralteter Inhalte oder an einem völlig veränderten Designkonzept) angemessen Rücksicht zu nehmen.

§ 8 – Beschaffung einer Internet-Domain

(1) Die Beschaffung der Internet-Domain, unter der die vertragsgegenständliche Website abrufbar gemacht werden soll, ist nicht Sache von Activid Media. Activid Media ist zudem nicht dafür verantwortlich, ob eine vom Kunden gewünschte Domain verfügbar ist. Activid Media haftet nicht für eine etwaige Rechtsverletzung fremder Rechte (z. B. Namens-, Marken- oder Titelrechte), die durch eine vom Kunden vorgenommene Registrierung verursacht werden.

§ 9 – Beschaffung von Webserver-Speicherplatz

(1) Die Beschaffung von Webserver-Speicherplatz, auf dem die vertragsgegenständliche Website abgelegt werden soll, ist nicht Sache von Activid Media. Sofern vereinbart, kann Activid Media hierbei den Kunden beraten. Die Vergütung hierfür richtet sich nach § 10 Abs. 2.

§ 10 – Vergütung und Auslagenersatz

(1) Mit der vereinbarten Pauschalvergütung sind nur die im Vorfeld vereinbarten vertraglichen Verpflichtungen einschließlich der Einräumung von Rechten abgegolten.

(2) Erbringt Activid Media im Einvernehmen mit dem Kunden Leistungen, die über den Umfang seiner vertraglichen Verpflichtungen hinausgehen oder erbringt er Leistungen, die erst aufgrund von Pflicht- oder Obliegenheitsverletzungen des Kunden erforderlich geworden sind, so erhält er hierfür eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 80,00 € netto pro Stunde. Die kleinste Abrechnungseinheit sind 15 Minuten.

(3) Alle Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(4) Sofern Abschlagszahlungen vereinbart sind, sind diese jeweils am 01. eines Monats im Voraus zur Zahlung fällig.

(5) Activid Media hat Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen, sofern Activid Media es für den Kunden übernimmt, Archivmaterial in Form von Bilder, Videos (sog. Stock-footage) oder Texte zu beschaffen. Sofern der Kunde hierüber Belege wünscht, wird Activid Media diese Belege vorlegen.

§ 11 – Leistungszeit und Kündigung

(1) Sofern Activid Media den Prototypen dem Kunden nicht bis zum vereinbarten Datum vorlegt, ist die Nichteinhaltung dieses Termins für Activid Media unschädlich, wenn und soweit die Verzögerung auf der Verletzung von Pflichten oder Obliegenheiten durch den Kunden beruht oder wenn Activid Media die Verzögerung nicht zu vertreten hat.

(2) Sofern die Parteien ein Fertigstellungsdatum vereinbart haben, ist die Nichteinhaltung dieses Termins für Activid Media unschädlich, wenn und soweit die Verzögerung auf der Verletzung von Pflichten oder Obliegenheiten durch den Kunden beruht oder wenn Activid Media die Verzögerung nicht zu vertreten hat.

(3) Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen.

(4) Im Falle der außerordentlichen Kündigung durch den Kunden bleibt der Vergütungsanspruch von Activid Media unberührt. Ersparte Aufwendungen muss Activid Media sich anrechnen lassen.

(5) Nach einer Kündigung aus wichtigem Grund kann Activid Media vom Kunden verlangen, dass dieser an einer gemeinsamen Feststellung des Leistungsstandes mitwirkt. Verweigert der Kunde die Mitwirkung oder bleibt einem vereinbarten oder von Activid Media innerhalb einer angemessen Frist bestimmten Termin zur Leistungsstandfeststellung fern, trifft den Kunden die Beweislast für den Leistungsstand zum Zeitpunkt der Kündigung. Dies gilt nicht, wenn der Kunde infolge eines Umstands fernbleibt, den er nicht zu vertreten hat und den er Activid Media unverzüglich mitgeteilt hat.

§ 12 – Gewährleistung und Haftung

(1) Die Gewährleistungszeit beträgt 12 Monate beginnend mit der vollständigen Abnahme im Sinne von § 6.

(2) Activid Media haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig sind. Hinsichtlich der Kardinalpflichten wird die Haftung von Activid Media auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.

(3) Der Kunde garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Weiterhin garantiert der Kunde, dass gemäß § 5 Abs. 3 beigestellte Inhalte inhaltlich richtig sind. Dies gilt insbesondere für Inhalte rechtlicher Natur. Der Kunde stellt Activid Media von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

(4) Activid Media übernimmt keinerlei Haftung für den Inhalt des im Auftrag des Kunden erworbenen Archivmaterials oder für im Auftrag des Kunden sonstige beschaffte Inhalte, insbesondere für Texte rechtlicher Natur. Die Haftung wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

(5) Für Verletzungen von Wettbewerbsrecht und ähnliche Verstöße, die auf der Konzeption der Gesamt-Website beruhen, haftet Activid Media nur, wenn sie durch die spezielle Ausgestaltung der Website entstanden sind und auf von Activid Media eingebrachten Ideen beruhen. Für Verstöße, die einem vom Kunden verfolgten Businessmodell inhärent sind, haftet Activid Media nicht. Im Übrigen haftet Activid Media für Rechtsverstöße nur, wenn Activid Media den Rechtsverstoß kannte und daher Aufklärungspflichten verletzt hat.

(6) Gegenstand dieses Vertrages ist nicht die Wartung und Pflege der Website. Hierfür ist ein gesonderter Wartungs- und Pflegevertrag abzuschließen.

(7) Sofern kein gesonderter Wartungs- und Pflegevertrag zu Stande kommt, trifft den Kunden die Obliegenheit, regelmäßig, mindestens einmal im Monat, frei verfügbare Updates für die Website oder deren Bestandteile wie etwa die verwendeten Plug-Ins durchzuführen. Activid Media übernimmt keine Gewährleistung für solche Schäden, die daraus resultieren, dass der Kunde dieser Obliegenheit nicht nachgekommen ist.

§ 13 – Subunternehmer

(1) Activid Media darf sich zur Leistungserbringung Dritter (Subunternehmer) bedienen. Eine Zustimmung des Kunden hierzu ist nicht erforderlich. Activid Media haftet für Handlungen der Subunternehmer wie für eigene Handlungen.

§ 14 – Vertraulichkeit, Herausgabe- und Löschungspflichten

(1) Die Parteien verpflichten sich, über alle im Rahmen des Vertrages über die jeweils andere Partei bekannt gewordenen Informationen auch nach Ablauf der Vertragsdauer Stillschweigen zu bewahren.

§ 15 – Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nah wie möglich kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

(2) Erfüllungsort ist Düsseldorf.

AGB zur Website-Pflege

§ 1 – Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge zur Pflege einer von Activid Media Philipp Schlickmann, Zwickauer Straße 33, 40627 Düsseldorf, im Folgenden „Activid Media“, erstellten Website und aller Verträge zur Pflege einer vom Kunden beigestellten Website.

(2) Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, Activid Media stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 – Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand der zwischen Activid Media und dem Kunden geschlossenen Verträge ist die Erbringung von Pflegeleistungen durch Activid Media. Dabei erbringt Activid Media je nach Vereinbarung Leistungen, die für den Erhalt und die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft der Website in ihrer jeweils aktuellen Version notwendig sind („Fehlerbeseitigung“, § 4), Leistungen in Form von Aktualisierung und Erweiterung der Website („Aktualisierung“, § 6)) sowie auch sonstige Leistungen zur Anpassung und Fortentwicklung der Website nach Wünschen und Bedürfnissen des Kunden („sonstige Leistungen“).

(2) Sofern sonstige Leistungen vereinbart werden, bleibt die Leistungsbeschreibung dem jeweiligen Vertrag vorbehalten.

§ 3 – Leistungserbringung

(1) Activid Media wird die Leistungen nach dem jeweils neuesten Stand bewährter Technik erbringen. Activid Media berücksichtigt gegebenenfalls spezifische Bestimmungen, Methoden und Anwendungspraktiken des Kunden.

(2) Activid Media darf sich zur Leistungserbringung Dritter (Subunternehmer) bedienen. Eine Zustimmung des Kunden hierzu ist nicht erforderlich. Activid Media haftet für Handlungen der Subunternehmer wie für eigene Handlungen.

§ 4 – Fehlerbeseitigung

(1) Activid Media wird Mängel der Website, die während der Laufzeit des jeweiligen Pflegevertrages auftreten, nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen beseitigen.

(2) An der Website auftretende Mängel sind in die nachfolgenden Kategorien einzuordnen und anschließend nach den Reaktionszeiten und Wiederherstellungszeiten abzuarbeiten. Activid Media wird den Kunden über den Stand und den Erfolg der Beseitigung laufend informieren.

  • Kritischer Mangel (Priorität 1): Störung, die einen Ausfall der gesamten Website oder wesentlicher Teile davon verursacht, sodass eine Nutzung ganz oder nahezu vollständig unmöglich ist. Es liegt eine derartige Beeinträchtigung vor, dass eine sofortige Abhilfe unumgänglich ist.
  • Wesentlicher Mangel (Priorität 2): Störung, die die Nutzung der Website derart beeinträchtigt, dass eine vernünftige Arbeit mit der Website nicht mehr oder nur unter unverhältnismäßig großem Aufwand möglich ist. Das gleichzeitige Auftreten mehrerer wesentlicher Leistungsmängel kann zu einem kritischen Leistungsmangel führen.
  • Sonstiger Mangel (Priorität 3): Sonstige Störungen, die die Nutzung der Website nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt. Das gleichzeitige Auftreten mehrerer solcher Mängel kann zu einem wesentlichen bzw. kritischen Leistungsmangel führen.

(3) Die Einordnung der Mängel in die verschiedenen Kategorien erfolgt durch Activid Media nach billigem Ermessen unter angemessener Berücksichtigung (i) der Auswirkungen, die der betreffende Leistungsmangel auf den Geschäftsbetrieb des Kunden hat und (ii) der Interessen des Kunden.

(4) Activid Media wird auf die Meldung eines Mangels durch den Kunden innerhalb der folgenden Fristen reagieren („Reaktionsfrist“):

  • Bei kritischen Mängeln innerhalb eines Tages nach Erhalt der Meldung.
  • Bei wesentlichen Mängeln innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Meldung.
  • Bei Auftreten eines sonstigen Mangels innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Meldung.

(5) Activid Media wird Mängel innerhalb der folgenden Fristen beseitigen („Beseitigungsfrist“):

  • Kritische Mängel innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Meldung.
  • Bei wesentlichen Mängeln innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Meldung.
  • Bei Auftreten eines sonstigen Mangels innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Meldung.

(6) Sofern absehbar ist, dass sich ein kritischer oder wesentlicher Mangel nicht innerhalb der in vorstehendem Absatz 5 definierten Zeiträume beheben lässt, wird Activid Media innerhalb der dort genannten Fristen eine Behelfslösung (Workaround) bereitstellen. Die Bereitstellung des Workarounds entbindet Activid Media nicht von der Verpflichtung zur schnellstmöglichen Beseitigung des Mangels.

(7) Bei gleichzeitigem Vorliegen mehrerer Leistungsmängel ist der Kunde berechtigt, Activid Media Prioritäten für die Beseitigung vorzugeben.

(8) Activid Media erbringt die Supportleistungen im Wege der Fernwartung oder Ferndiagnose.

(9) Die in Absatz 5 definierten Zeiträume gelten nicht, sofern die Nichterreichbarkeit der Website auf Umständen beruht, auf die Activid Media keinen Einfluss hat und auch nicht nehmen kann.

§ 5 – Servicezeiten

(1) Activid Media wird die Leistung innerhalb der folgenden Servicezeiten erbringen:

Montags bis Freitags 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr und Samstags 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr.

(2) Die nach § 4 geltenden Reaktions- und Beseitigungsfristen laufen nicht außerhalb der Servicezeiten.

(3) Duldet die Erbringung einer Pflegeleistung objektiv keinen Aufschub, wird Activid Media diese auch außerhalb der Servicezeiten („erweiterte Servicezeiten“) erbringen. Activid Media ist berechtigt, für die auf die erweiterten Servicezeiten entfallenden Leistungen einen Vergütungszuschlag zu berechnen. Der Zuschlag ergibt sich aus dem geschlossenen Wartungsvertrag.

§ 6 – Aktualisierung der Websites

(1) Activid Media überwacht die Gebrauchstauglichkeit der Website von sich aus in angemessenen zeitlichen Abständen und behebt etwaige Funktionsmängel. Sofern vereinbart, übernimmt Activid Media auch die inhaltliche Pflege der Website in Form von Textbeiträgen in zwischen den Vertragsparteien näher zu vereinbarender Form und Intervallen.

(2) Activid Media ist verpflichtet, die geänderten Websites jeweils unmittelbar nach der Aktualisierung im Internet verfügbar zu machen.

(3) Inhalte der Website werden nach deren Aktualisierung in dem Format abgespeichert, in dem vergleichbare Daten der bestehenden Website abgespeichert sind, es sei denn, der Kunde gibt eine abweichende Formatierung ausdrücklich vor.

(4) Activid Media ist verpflichtet, mit den Einwahldaten sorgfältig umzugehen und eine missbräuchliche Benutzung der Einwahldaten durch Dritte zu verhindern.

§ 7 – Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt Activid Media die in die Websites einzupflegenden Inhalte zur Verfügung. Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an den beigestellten Inhalten ist allein der Kunde verantwortlich. Sofern Activid Media das Stellen der einzupflegenden Inhalte für den Kunden aufgrund vertraglicher Verpflichtung übernommen hat, beschafft Activid Media die Inhalte, übersendet sie an den Kunden, die dieser innerhalb von einer Woche freizugeben hat. Erfolgt keine Freigabe, gilt diese als erteilt. Dies gilt auch und vor allem für Texte mit rechtlichem Inhalt.

(2) Sofern der Kunde im Rahmen der von ihnen umzusetzenden Wünsche bereits fertige Inhalte zur Verfügung stellt, dazu gehören etwa Texte, Fotografien, Grafiken und Tabellen, ist Activid Media nicht verpflichtet, diese Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der Einpflege in die Website verfolgten Zweck zu erreichen.

(3) Der Kunde wird Activid Media die einzubindenden Inhalte in den üblichen Dateiformaten zur Verfügung stellen.

(4) Der Kunde wird hinsichtlich der Aktualisierungswünsche der Website und der entsprechenden Umsetzungen eng mit Activid Media zusammenarbeiten. Sofern eine Mitwirkung des Kunden bei einzelnen Punkten erforderlich ist, wird Activid Media dem Kunden dies anzeigen. Der Kunde ist dann verpflichtet, innerhalb von drei Wochen nach Anzeige durch Activid Media die benötigten Informationen zu übermitteln.

(5) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so kann Activid Media den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen.

§ 8 – Sonstige Leistungen

(1) Sofern vereinbart, übernimmt Activid Media auch Arbeiten an der Website zur Suchmaschinenoptimierung (SEO), Arbeiten zur Verbesserung der Ladezeiten oder weitere Leistungen. Die jeweilige Leistung und die Anzahl der hierauf zu verwendenden Stunden legen die Parteien bei Vertragsschluss fest.

§ 9 – Vergütung

(1) Mit der vereinbarten monatlichen Vergütung sind nur die im Vorfeld vereinbarten vertraglichen Verpflichtungen einschließlich der Einräumung von Rechten abgegolten.

(2) Erbringt Activid Media im Einvernehmen mit dem Kunden Leistungen, die über den Umfang seiner vertraglichen Verpflichtungen hinausgehen oder erbringt er Leistungen, die erst aufgrund von Pflicht- oder Obliegenheitsverletzungen des Kunden erforderlich geworden sind, so erhält er hierfür eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 80,00 € netto pro Stunde. Die kleinste Abrechnungseinheit sind 15 Minuten.

(3) Alle Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(4) Activid Media hat Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen, sofern Activid Media es für den Kunden übernimmt, Archivmaterial in Form von Bilder, Videos (sog. Stock-Footage) oder Texte zu beschaffen. Sofern der Kunde hierüber Belege wünscht, wird Activid Media diese Belege vorlegen.

§ 10 – Vertragsdauer und Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung und läuft zunächst fest für einen Zeitraum von drei Monaten. Anschließend verlängert er sich automatisch für jeweils einen Monat, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende der Festlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums gekündigt wird.

(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere im Fall von § 7 Abs. 5.

(3) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 11 – Gewährleistung und Haftung

(1) Die Gewährleistungszeit beträgt 12 Monate beginnend mit der Beendigung des Pflegevertrages.

(2) Activid Media haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig sind. Hinsichtlich der Kardinalpflichten wird die Haftung von Activid Media auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.

(3) Der Kunde garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Weiterhin garantiert der Kunde, dass gemäß § 7 Abs. 1, Abs. 2 beigestellte Inhalte inhaltlich richtig sind. Dies gilt insbesondere für Inhalte rechtlicher Natur. Der Kunde stellt Activid Media von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

(4) Activid Media übernimmt keinerlei Haftung für den Inhalt des im Auftrag des Kunden erworbenen Archivmaterials oder für im Auftrag des Kunden sonstige beschaffte Inhalte, insbesondere für Texte rechtlicher Natur. Die Haftung wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

(5) Für Verletzungen von Wettbewerbsrecht und ähnliche Verstöße, die auf der Wartung oder Pflege der Gesamtwebsite beruhen, haftet Activid Media nur, wenn sie durch spezielle Ausgestaltung der Website entstanden sind und auf von Activid Media eingebrachten Ideen beruhen. Für Verstöße, die einem vom Kunden verfolgten Businessmodell inhärent sind, haftet Activid Media nicht. Im Übrigen haftet Activid Media für Rechtsverstöße nur, wenn Activid Media den Rechtsverstoß kannte und daher Aufklärungspflichten verletzt hat.

(6) Nach Beendigung des Pflegevertrages trifft den Kunden die Obliegenheit, regelmäßig, mindestens einmal im Monat, frei verfügbare Updates für die Website oder deren Bestandteile wie etwa die verwendeten Plug-Ins durchzuführen. Activid Media übernimmt keine Gewährleistung für solche Schäden, die daraus resultieren, dass der Kunde dieser Obliegenheit nicht nachgekommen ist.

§ 12 – Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, über alle im Rahmen des Vertrages über die jeweils andere Partei bekannt gewordenen Informationen auch nach Ablauf der Vertragsdauer Stillschweigen zu bewahren.

§ 13 – Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nah wie möglich kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

(2) Erfüllungsort ist Düsseldorf.

AGB zur Website-Erstellung

§ 1 – Auftragserteilung

(1) Gleichgültig in welcher Form die Auftragserteilung an Activid Media, im Folgenden "Provider" genannt, erfolgt, erkennt der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung an. Darüber hinaus erkennt der Kunde ebenfalls die allgemeinem Lieferungs- und allgemeinen Zahlungsbedingungen des Providers für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung an.

§ 2 – Dienstleistungsbeschreibung

(1) Die Bestellung des Kunden gilt mit der Zuteilung der Zugangsdaten bzw. Bestätigung der Domain-Registrierung sowie der Zustellung der ersten Rechnung für das bestellte Produkt durch den Provider als angenommen. Mit der Annahme kommt zwischen dem Provider und dem Kunden ein Vertrag über die Nutzung der Dienstleistungen des Providers zustande.

(2) Der Provider registriert im Auftrag des Kunden Domainnamen bei dem jeweiligen Network Information Center (NIC) und rechnet diese direkt mit dem Kunden ab. IP-Adressen, welche zum Betrieb der zur Verfügung gestellten Dienste benötigt werden, bleiben im Besitz des Providers. Weiterhin ist dieser jederzeit dazu berechtigt, diese zu ändern. Zur Registrierung von Domainnamen benötigte Daten des Kunden werden vom Provider an den jeweiligen NIC übermittelt. Mit dieser Übermittlung der Daten erklärt sich der Kunde ausdrücklich einverstanden.
Domainnamen gelten erst dann als tatsächlich verfügbar und dem Kunden zugeteilt, wenn dies durch den jeweiligen NIC bestätigt wurde. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Verfügbarkeit und Zuteilung der vom Kunden bestellten Domainnamen seitens des Providers ist ausgeschlossen, es sei denn, den Provider oder einen seiner Erfüllungsgehilfen trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Providers gelten für die Domainregistrierung sowohl die Richtlinien der jeweiligen Vergabestelle (z.B. DENIC eG) als auch die Bestimmungen der "Internet Corporation for Assigned Names and Numbers" (ICANN).

(3) Zur Erstellung von Statistiken werden auf dem Speicherplatz des Kunden sogenannte Logfiles gespeichert. Für diese Funktion werden Teile des dem Kunden zur Verfügung gestellten Speicherplatzes genutzt und können daher vom Provider in regelmäßigen und angemessenen Intervallen wieder gelöscht werden. Der Provider wertet diese Logfiles allein zu dem Zweck aus, dem Kunden sowohl aufbereitete als auch verdichtete Statistiken bereitzustellen. Eine über diesen Zweck hinaus gehende Speicherung oder Nutzung durch den Provider ist ausgeschlossen. Der Kunde ist berechtigt, diese Logfiles bei Bedarf vom Server abzurufen. Er ist jedoch nicht berechtigt, diese zu modifizieren oder zu löschen. IP-Adressen in Logfiles können vom Provider anonymisiert werden.

(4) Erbringt der Provider kostenlose Leistungen, die nicht Gegenstand des jeweils gebuchten Produktes sind, so können diese jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Provider eingestellt werden.

(5) Der Provider hat das Recht, den Vertrag mit dem Kunden aus wichtigem Grunde zu kündigen, wenn dieser schuldhaft gegen die ihm obliegenden Pflichten in diesen AGB verstößt.

(6) Die zugesicherte Verfügbarkeit der Dienste von 99,9% gibt der Provider im Jahresmittel an. Hiervon ausgenommen sind insbesondere Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Providers liegen (z. B. höhere Gewalt, Verschulden eines Dritten etc.), oder aufgrund von wichtigen Wartungsarbeiten über das Internet nicht zu erreichen ist. Der Provider ist für die Erreichbarkeit nur insoweit verantwortlich, als die Nichtabrufbarkeit auf den von ihm betriebenen Teil des Netzes oder den Webserver selbst zurückzuführen ist.

§ 3 – Nutzungseinschränkungen in Webhosting-Tarifen

(1) Programme wie Voice-Chats, Toplisten, Spiele-Server, Banner-Programme (Bannertausch, Ad-Server, usw.), Freespace-Angebote, Subdomain-Dienste, Countersysteme sowie große Download-Datenbanken darf der Kunde nur nach vorherigem schriftlichem Einverständnis des Providers verwenden. Auch ist es dem Kunden untersagt, ein Chat-Forum zu betreiben, es sei denn, der Tarif des Kunden enthält ein vom Provider zur Verfügung gestelltes Chat-System. Der Provider ist in solchen Fällen berechtigt, für die Verwendung solcher Programme ein gesondertes Entgelt in Rechnung zu stellen. Der Provider behält sich das Recht vor, Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen (wie z. B. Computerviren, Trojaner, Spyware oder Software, bei der Sicherheitslücken bekannt sind oder werden), grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden. Ein Anspruch des Kunden auf Datensicherung durch den Provider ist ausgeschlossen.

(2) Das Anbieten von Downloads ist ausdrücklich erlaubt, jedoch dürfen hierbei gegen keine Gesetze verstoßen werden oder Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Weiterhin behält sich der Provider das Recht vor, in einem solchen Fall von Gesetzesverstößen oder der Verletzung der Rechte Dritte entsprechende Inhalte bzw. das entsprechende Webhosting-Paket zu sperren.

§ 4 – Preise, Angebote & Zahlungsbedingungen

(1) Die Angebote des Providers sind freibleibend und unverbindlich. Die tatsächlich vom Kunden zu bezahlenden Preise und vom Provider zu erbringenden Leistungen richten sich nach den jeweils geltenden aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnissen.
Sollte bis zur Ausführung des Auftrages eine Kostenerhöhung eintreten, wird der Kunde hierüber rechtzeitig informiert. Der Kunde ist dabei berechtigt, soweit eine Preiserhöhung auftritt, von seinem Auftrag an den Provider zurückzutreten.
Rechnungen des Providers sind vom Kunden spätestens 14 Tage nach Versand via Überweisung an den Provider zu bezahlen. Ist der Kunde mit einer Zahlung im Verzug, ist der Provider berechtigt, von seinem gesetzlichen Zurückbehaltungsrecht in § 273 BGB Gebrauch zu machen und die Dienste sowohl für den Kunden als auch für den Zugriff aus dem Internet bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren.

(2) Kommt der Kunde trotz Mahnung innerhalb einer weiteren Nachfrist von 14 Tagen seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Provider berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

(3) Werden die Dienste aufgrund des Zahlungsverzugs des Kunden gesperrt und zahlt er innerhalb der Nachfrist den offenen Betrag, trägt er in jedem Fall die Kosten der Entsperrung durch den Provider in Höhe von 25,00 €.
Darüber hinaus ist der Provider im Falle des Zahlungsverzuges gegenüber dem Kunden berechtigt, die ihm gesetzlich zustehenden Verzugsschadensersatzansprüche geltend zu machen. Der rückständige Betrag wird für die Zeit des Verzugs mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz (§ 288 BGB) verzinst. Der Provider behält sich vor, bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Forderungen des Kunden seine Leistungen vollständig zurückzubehalten.

§ 5 – Vertragslaufzeit/Kündigungsfristen

(1) Wenn sich aus dem konkreten Angebot nichts anderes ergibt, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um das jeweilige Zahlungsintervall, solange er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Beträgt das Zahlungsintervall einen Monat, beläuft sich die Kündigungsfrist auf zwei Wochen.

(2) Verträge über die Registrierung einer Domain sowie SSL-Zertifikate können mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich um ein Jahr.

(3) Sofern sich aus dem Angebot nichts Abweichendes ergibt, hat der Kunde den jeweiligen Betrag für die Nutzung der Dienste des Providers im Voraus zu entrichten. Gleiches gilt, soweit der Nutzungsvertrag verlängert wird. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung gibt es keine Kündigungsfrist.

§ 6 – Form der Kündigung

(1) Für die Kündigung des Vertrages ist die Textform gem. § 126b BGB zu wahren. Wir bitten, in der Kündigung den Namen des Kunden, die Kundennummer sowie das Produkt, welches gekündigt werden soll, anzugeben.

(2) Soweit der Kunde eine Domain kündigt, sollte er in der Kündigung mitteilen, ob die Domain zu einem anderen Provider übertragen, sie sofort gelöscht oder zum Vertragsende auslaufen soll. Gibt der Kunde gegenüber dem Provider hierüber keine Information oder sind bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehungen Zahlungsverpflichtungen offen, gehen sämtliche Besitzrechte an einer gekündigten Domain nach Ablauf der Kündigungsfrist, also zum Zeitpunkt der Beendigung der Geschäftsbeziehung, vom Kunden auf den Provider über. Der Provider ist in diesem Fall nicht zu einer Löschung der Domain bzw. Domains verpflichtet.

§ 7 – Datenschutz/Datensicherheit

(1) Der Provider erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden nur zum Zweck der Vertragsabwicklung.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, für eine Sicherung der auf dem Server befindlichen Daten selber Sorge zu tragen. Der Provider ist in keinster Weise verpflichtet, Datenbackups zu erstellen.

(3) Für den Zugriff auf den Admin-Bereich des Servers erhält der Kunde vom Provider Zugangsdaten (einen Benutzernamen sowie ein Passwort), welche er vertraulich zu behandeln hat und vor einem unberechtigten Gebrauch durch Dritte zu schützen hat. Der Provider haftet nicht für mögliche Schäden, welche aus einer vom Kunden zu vertretenden unberechtigten Nutzung oder dem Missbrauch der Zugangsdaten entstehen.

(4) Dem Kunden ist bekannt, dass aufgrund der Strukturen des Internets das Risiko besteht, übermittelte Daten abzuhören. Dieses Risiko nimmt der Kunde ausdrücklich in Kauf. Der Provider haftet nicht für Schäden, die aus dem Abhören von Daten resultieren. Darüber hinaus haftet der Provider nicht für die Verletzung der Vertraulichkeit von E-Mail-Nachrichten oder anderweitig übermittelter Informationen. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, sofern der Provider vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

§ 8 – Veröffentlichte Inhalte, Massenmailings, Mailing-Aktionen via Electronic Mail

(1) Der Kunde stellt den Provider von jeglicher Haftung für den Inhalt von übermittelten Webseiten auf dem Speicherplatz frei und sichert zu, dass er über den Speicherplatz und die aufgeschalteten Dienste keine Inhalte verbreitet, die gegen das Strafrecht, Jugendschutzrecht oder sonstige Gesetze verstoßen.

(2) Soweit der Kunde dennoch solche Inhalte anbietet, ist der Provider berechtigt, das Vertragsverhältnis sofort ohne das Setzen einer Nachfrist außerordentlich und fristlos zu kündigen und die entsprechenden Dienste sofort und ohne Ankündigung zu sperren. Der Provider haftet nicht für durch eine solche Sperrung verlorene Daten. Außerdem folgt bei Entdeckung gesetzeswidriger Inhalte eine Anzeige bei den zuständigen Landeskriminalämtern.

(3) Inhalte, die einer Altersbeschränkung von FSK 16 oder FSK 18 unterliegen sind grundsätzlich gestattet, sofern dies im Angebot nicht anders ausgewiesen ist. Der Anbieter solcher Inhalte hat diese jedoch vor dem Zugriff Minderjähriger zu schützen und die gesetzlich vorgeschriebenen Vorkehrungen, insbesondere die Einrichtung gesetzlich vorgeschriebener Altersverifikationssysteme, vorzuhalten. Der Provider ist dazu berechtigt, die beschriebenen Vorkehrungen zu prüfen und bei Nichteinhaltung die entsprechenden Inhalte zu sperren.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, mit seinem Angebot keinerlei Warenzeichen-, Patent- oder andere Rechte Dritter zu verletzen. Soweit der Provider dennoch, z. B. durch die Anzeige der Inhaber der vorstehenden Rechte, derartige Rechtsverletzungen feststellt, ist er berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden außerordentlich und fristlos zu kündigen. Des Weiteren ist der Provider berechtigt, bei Feststellen derartiger Verletzungen die Inhalte des Kundenaccounts (Speicherplatz/Webspace) zu kontrollieren, Inhalte zu Beweiszwecken zu sichern sowie den Zugriff auf die Inhalte des Kunden aus dem Internet ohne Ankündigung zu sperren.
Dem Kunden ist es untersagt, Werbe-, Rundschreiben- oder Massenmailings (Mailingaktionen) via Electronic Mail über E-Mail-Adressen seiner Domain zu initiieren, ohne von den E-Mail-Empfängern dazu aufgefordert worden zu sein oder deren Zustimmung zur Zusendung zu haben. Stellt der Provider z. B. durch Beschwerden von Empfängern solcher E-Mails einen Verstoß hiergegen fest, ist er berechtigt, nach erfolgloser Abmahnung mit Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden außerordentlich und fristlos zu kündigen. Darüber hinaus ist der Provider berechtigt, den Webspace, die genutzten Dienste und Domains des Kunden sofort und ohne Ankündigung zu sperren. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung und Sperrung der bereitgestellten Dienste steht dem Provider auch zu, soweit der Kunde Dritten die Nutzung der entsprechenden Dienste überlassen hat und diese die Verstöße verursachen.

(5) Der Provider behält sich das Recht vor, Inhalte (wie z. B. Viren, Trojaner, Spyware oder andere Schadprogramme oder Programme, bei denen Sicherheitslücken bekannt sind oder werden), die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden.

(6) Der Provider kann E-Mails blockieren und ablehnen, wenn sie einen schädlichen Code oder Software (z. B. Spyware, Würmer, Virusbefall, Hijacker, Rootkits oder Trojaner oder Ähnliches) enthalten, die Absenderinformationen inkorrekt oder verschleiert sind oder es sich um eine unaufgeforderte oder verdeckte bzw. verschleierte kommerzielle Kommunikation handelt.

§ 9 – Markenrechtlicher Schutz des Domainnamens

(1) Der Kunde versichert gegenüber dem Provider, dass durch Registrierung bzw. Konnektierung seines Domainnamens und das Publizieren seiner Daten ins Internet keine Rechte Dritter verletzt und keine gesetzeswidrigen Zwecke verfolgt werden. Der Kunde ist selbst für die Wahl seines Domainnamens verantwortlich. Der Provider haftet nicht für jegliche Schadenersatzansprüche Dritter, die im Zusammenhang mit der Registrierung bzw. Konnektierung des vom Kunden gewählten Domainnamens entstehen.
Der Provider behält sich vor, soweit Dritte Recht an dem vom Kunden gewählten Domainnamen geltend machen, den betroffenen Domainnamen bis zu einer gerichtlichen Klärung des Streites zu sperren. Die Klärung des Streits hat der Kunde nachzuweisen.

§ 10 – Haftung & Schadenersatz

(1) Der Provider übernimmt keine Garantie dafür, dass die vom Kunden gebuchten Leistungen für einen bestimmten Dienst oder eine bestimmte Software geeignet oder permanent verfügbar sind. Die Dienstleistung des Providers ist die Zurverfügungstellung der Webhostingdienste bzw. Server. Für Störungen innerhalb des Internets übernimmt der Provider keine Haftung. Darüber hinaus übernimmt der Provider keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch den Webhosting-Account verursacht werden. Dies gilt nicht, sofern der Schaden durch vorsätzliche Handlungen seitens des Providers herbeigeführt wurde. Haftung und Schadenersatz sind betragsmäßig auf die Höhe des Auftragswertes für die Zeit, in der der Provider seine Dienstleistung nicht erbringt, beschränkt. Das gilt nicht im Fall der Verletzung von Gesundheit oder Leben oder sofern der Schaden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen seitens des Providers oder seines Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde.
Dem Kunden ist bekannt, dass seine Webhosting-Accounts auf dem virtuellen Host nur mit Browsern angesprochen werden können, die sich an die aktuellen HTTP-Spezifikationen halten. Hierzu zählen insbesondere alle aktuellen Versionen des Microsoft Internet Explorer, Mozilla Firefox, Safari, Netscape, Google Chrome oder Opera.

§ 11 – Übertragung des Vertrages an Dritte

(1) Der Provider ist berechtigt, den Vertrag nebst sämtlichen Rechten und Verpflichtungen auf einen Dritten zu übertragen. Den Kunden wird er darüber über von ihm angegebene Kontaktmöglichkeiten informieren. Im Fall der Übertragung ist der Kunde innerhalb eines Monats nach Zugang dieser Information berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen.

§ 12 – Zukünftige Änderungen der AGB's

(1) Werden einzelne Bedingungen bzw. Bestimmungen dieses Vertrages in Zukunft von Seiten des Providers geändert ist der Provider dazu verpflichtet, diese Änderungen dem Kunden rechtzeitig vor Eintreten der geänderten Bedingungen bzw. Bestimmungen mitzuteilen. In diesem Fall ist der Kunde dazu berechtigt, den Vertrag bis zum Eintreten der geänderten Bedingungen bzw. Bestimmungen auch kurzfristig und entgegen der allgemeinen Kündigungsfristen zu kündigen. In diesem Fall gelten die allgemeinen Bestimmungen nach §4.

§ 13 – Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nah wie möglich kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

(2) Auf Verträge zwischen dem Provider und dem Kunden ist das deutsche Recht anzuwenden. Der Gerichtsstand für jegliche Streitfälle ist Düsseldorf.

Activid On Tour